Brandschutz - FLAMRO
Zulassung Z-19.15-1738
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Für Elektrokabel beliebiger Dicke und Materialien sowie Kabelpritschen aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen.
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Für Elektrokabel beliebiger Dicke und Materialien sowie Kabelpritschen aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen.
Zulassung Z-19.15-1635
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff
Zulassung Z-19.15-477
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff.
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff.
Zulassung Z-19.15-1279
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff sowie für Rohre gemäß Zulassung Z-19.15-1279 (Punkt 1.2.7 ff).
Plattenschott (Weichschott) für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff sowie für Rohre gemäß Zulassung Z-19.15-1279 (Punkt 1.2.7 ff).
Zulassung Z-19.15-2024
Pumpfähiger Brandschutzkombimörtel für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Durchführung von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren, Elektro-Installationsrohren und Heliflex-Hohlleiterkabeln.
Pumpfähiger Brandschutzkombimörtel für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Durchführung von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren, Elektro-Installationsrohren und Heliflex-Hohlleiterkabeln.
Zulassung Z-19.15-458
Kissenschott für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und —kabeln aller Art, auch Lichtwellenleiter. Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl und Kunststoffrohre < 15 mm.
Kissenschott für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und —kabeln aller Art, auch Lichtwellenleiter. Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels und deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl und Kunststoffrohre < 15 mm.
Brandschutzsystem "FLAMRO BSS Schaumschott S 30"
Zulassung Z-19.15-1764
Elastischer Brandschutzschaum für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art, auch Lichtwellenleiter sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Brandschutzsystem "FLAMRO BSS Schaumschott S 90"
Zulassung Z-19.15-1588
Elastischer Brandschutzschaum für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (Kabeldurchmesser bis zu 32 mm bei S 90), auch Lichtwellenleiter sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Zulassung Z-19.15-1764
Elastischer Brandschutzschaum für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art, auch Lichtwellenleiter sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Brandschutzsystem "FLAMRO BSS Schaumschott S 90"
Zulassung Z-19.15-1588
Elastischer Brandschutzschaum für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (Kabeldurchmesser bis zu 32 mm bei S 90), auch Lichtwellenleiter sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Zulassung für S 30 - S 60 Z-19.15-1762 Wandabschottung
Elastische Brandschutzblöcke für Wanddurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (auch Lichtwellenleiter). Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels, sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15 mm
Elastische Brandschutzblöcke für Wanddurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (auch Lichtwellenleiter). Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels, sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15 mm
Zulassung für S 90 - S 120 Z-19.15-1762 Wandabschottung Z-19.15-1763 Deckenbschottung
Elastische Brandschutzblöcke für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (auch Lichtwellenleiter). Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels, sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Elastische Brandschutzblöcke für Wand- und Deckendurchführungen zur Abschottung von einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (auch Lichtwellenleiter). Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels, sowie Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre < 15mm
Zulassung Z-19.17-1269
Wanddurchführung: Zwei Brandschutzmanschetten
Deckendurchführung: Deckenunterseitig eine Brandschutzmanschette Ausführung als Variant PLUS mit zusätzlicher Schalldämmung lieferbar.
Brennbare Rohrleitung für:
Nicht brennbare Flüssigkeiten
Nicht brennbare Gase
Wasserversorgungsleitungen
Rohrpostleitungen
Staubsaugleitungen
Wanddurchführung: Zwei Brandschutzmanschetten
Deckendurchführung: Deckenunterseitig eine Brandschutzmanschette Ausführung als Variant PLUS mit zusätzlicher Schalldämmung lieferbar.
Brennbare Rohrleitung für:
Nicht brennbare Flüssigkeiten
Nicht brennbare Gase
Wasserversorgungsleitungen
Rohrpostleitungen
Staubsaugleitungen
Kabelabschottungen müssen von der Montagefirma mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet werden, das jeweils neben der Kabelabschottung zu befestigen ist. Die Kennzeichnungsschilder sind in entsprechenden VPE á 20 Stück erhältlich.